Das Regierungspräsidium hat die Stadt Stuttgart angewiesen, die Umsetzung eines zonalen Verkehrsverbots für Kfz mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5/V ab 1. Juli 2020 im Bereich des Talkessels und für die Bezirke Feuerbach, Zuffenhausen und Bad Cannstatt – der sogenannten „kleinen Umweltzone“ – vorzubereiten.
Die Maßnahme ist Teil der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans, den das Land Baden-Württemberg für die Stadt Stuttgart erarbeitet hat.
Die Stadt folgt dieser Anweisung des Regierungspräsidiums und bringt nun die Bestellung und Aufstellung der Schilder auf den Weg. Die Umsetzung der Maßnahme wird zeitnah und sukzessive erfolgen. Rund 160 Standorte sind zu beschildern. Die Stadt rechnet mit Kosten von rund 240.000 Euro. Darin enthalten sind Materialbeschaffung, Arbeitsleistung sowie Abbau der derzeit vorhandenen Streckenverkehrsverbotsbeschilderung für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5/V. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat in ihrer Stellungnahme zur 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans das Land Baden-Württemberg aufgefordert, sämtliche Kosten vollständig zu übernehmen, die durch die Umsetzung der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart entstehen.