Die Durchführung der Stuttgarter Oberbürgermeisterwahl unter Pandemie-Bedingungen ist eine Herausforderung für die Verwaltung. Auf der einen Seite muss gewährleisten sein, dass die Stuttgarterinnen und Stuttgarter ihr Wahlrecht wahrnehmen können. Auf der anderen Seite darf es durch die Wahl nicht zu einem Anstieg der Infektionszahlen kommen.
Überdurchschnittlich viele Bürgerinnen und Bürger haben bereits Briefwahl beantragt: Rund 100.000 Anträge sind bislang bei der Stadt eingegangen. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Donnerstag, 29. Oktober, auf die Fristen bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen hingewiesen.
Noch bis Freitag, 6. November, 18 Uhr, können Wahlberechtigte ihre Briefwahl mündlich (aber nicht telefonisch), per Post oder elektronisch beantragen. Am schnellsten geht es per Internet unter www.stuttgart.de/briefwahl.
Die Beantragung per Post geht an folgende Adresse: Landeshauptstadt Stuttgart, Statistisches Amt, Eberhardstr. 37 (Schwabenzentrum), Postfach 70109 Stuttgart.
Bei der postalischen Beantragung müssen die Postlaufzeiten beachtet werden. Mündliche Anträge für die Briefwahl können im Foyer des Stuttgarter Rathauses täglich von 8 bis 18 Uhr gestellt werden. Ein rollstuhlgerechter Zugang ist vorhanden.
Im äußeren Stadtgebiet können die Stuttgarter auch in den Bezirksämtern Briefwahl beantragen. Allerdings nur bis einschließlich Donnerstag, 5. November. In der Regel ist dies montags bis freitags von 8.30 bis 13 Uhr sowie zusätzlich dienstags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr möglich.
Die Briefwahlunterlagen werden am Wahlsonntag in den Wahllokalen ausgezählt.