Die rund 600 Stuttgarter Kitas sowie die Angebote der Kindertagespflege öffnen am Freitag, 21. Mai, wieder. Die sinkenden Inzidenzwerte machen einen Regelbetrieb möglich.
Die Landeshauptstadt hat angeordnet, dass die bisher für die Notbetreuung bestehende Testpflicht nun auch für den Regelbetrieb weiter gilt. Dies geht aus der Allgemeinverfügung hervor, die sie am Mittwoch, 19. Mai, veröffentlicht hat.
Die Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, Isabel Fezer, sagte: „Wir atmen auf. Dass die Kinderbetreuung wieder startet, haben viele herbeigesehnt. Zugleich wollen wir dafür sorgen, dass Kinder, Eltern, Erzieherinnen und Erzieher größtmögliche Sicherheit vor einer Infektion genießen. Die Testpflicht leistet einen wertvollen Beitrag für einen sicheren Kita-Betrieb.“
Da die Sieben-Tage-Inzidenz in Stuttgart fünf Tage in Folge unter 165 lag, wird der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Kitas und Kindertageseinrichtungen wiederaufgenommen. Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen heißt: feste Gruppeneinteilung in der Einrichtung und im Garten, Zuordnung der Fachkräfte, begrenzte Zugänge in die Einrichtungen für „Externe", und weitgehende Einhaltung der AHA-L-Regeln.
Der Leiter des Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, erklärte: „Die Fallzahlen sind derzeit rückläufig, weil immer mehr Menschen geimpft sind und die Maßnahmen der Bundesnotbremse Wirkung zeigen. Die Öffnung der Kitas ist daher folgerichtig und wichtig für unsere Kinder und ihre Familien. Allerdings ist auch klar: Durch den Regelbetrieb sind wieder alle Kinder in der Kita. Verpflichtende Testungen tragen dazu bei, das Infektionsgeschehen kontrolliert zu halten.“
Zweimal wöchentlich Testungen für alle Kitakinder ab 3 Jahren
Die Testpflicht gilt für alle Kindertageseinrichtungen, erlaubnispflichtige Kindertagespflege, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten sowie Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule, der flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie für Horte und Horte an der Schule und für den Besuch kommunaler Betreuungsangebote in Ganztagesschulen und Schülerhäusern sowie den Besuch nicht erlaubnispflichtiger Kindertagespflege. Die Testpflicht sieht vor, dass alle Kitakinder ab drei Jahren zweimal wöchentlich getestet werden. Ist ein Kind an maximal drei Tagen in Folge in der Einrichtung, so ist pro Woche ein Test ausreichend. Der Test kann von den Erziehungsberechtigten morgens zuhause oder vor Beginn der Betreuung in der jeweiligen Einrichtung vorgenommen werden.
Die Regelung der Allgemeinverfügung ist zunächst befristet bis zum 25. Juni 2021.
360.000 Corona-Testkits
Die Verwaltung hat bislang insgesamt 360.000 Testkits für die Kinder in den Tageseinrichtungen beschafft. Hunderttausende weitere können folgen, falls die Testpflicht bis zu den Sommerferien verlängert werden sollte. Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung am morgigen Donnerstag über Beschaffungen in Höhe von zwei Millionen Euro für die Kitas und eine Million Euro für die Schulen entscheiden. Der Verwaltungsausschuss hat dazu heute einmütig Zustimmung signalisiert.