In der Landeshauptstadt Stuttgart sind ab Donnerstag, 27. Mai 2021, weitreichende Öffnungen möglich. So dürfen unter Auflagen unter anderem Restaurants und Hotels wieder aufmachen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen – allerdings überwiegend nur im Freien – wieder ihre Leistungen anbieten.
Ausschlaggebend für die Öffnungen ist, dass Stuttgart fünf Werktage in Folge – ohne Einbeziehung von Sonn- und Feiertagen – unter dem Schwellenwert von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen geblieben ist. Das Robert-Koch- Institut hat am Dienstag, 25. Mai, für die Stadt Stuttgart eine Sieben-Tage-Inzidenz von 81,6 festgestellt. Damit tritt die Bundesnotbremse ab Donnerstag, 27. Mai, außer Kraft und es gelten fortan die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.