Ab heute tritt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Damit setzt das Land die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August 2021 um. Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen.
Erhalten bleiben die Maskenpflicht, die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln und die Erfassung der Kontaktdaten. Nicht Geimpfte müssen künftig in mehr Bereichen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorweisen, der ab 11. Oktober 2021 selbst bezahlt werden muss.
Diese Maßnahmen gelten für ganz Baden-Württemberg einheitlich - unabhängig von der Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Die Landesregierung behält sich vor, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn das Ausbruchsgeschehen sich verstärkt und eine Überlastung des Gesundheitswesens droht. Dazu wird sie die Auslastung der Intensivbetten, die Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläuffe fortlaufend beobachten.
Weitere Informationen (Fragen & Antworten) zur neuen Corona-Verordnung finden Sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/