Seit dem 12. Januar gilt eine erneut veränderte Corona-Verordnung in Stuttgart und Baden-Württemberg. Hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Die Regelungen der Alarmstufe II gelten vorerst unabhängig von von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz bis zum 01.02.2022 weiter.
NEU:
FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen
Sperrzeit für Gastronomie von 22:30 - 6:00 Uhr.
Ausführliche Informationen finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Digitaler Bauantrag seit 1. Januar:
Die Stadt Stuttgart führt ab Januar 2022 den digitalen Bauantrag ein und digitalisiert die baurechtlichen Verfahren. Wer bauen möchte, kann das nun von der Planung bis zum Bauantrag ausschließlich digital tun. https://www.stuttgart.de/leben/bauen/baurecht/digitaler-bauantrag/digitaler-bauantrag.php